Donnerstag, 9.12.2021
Verbot von Weihnachtsmärkten in Bayern vorläufig bestätigt

In Bayern bleibt es bis auf Weiteres beim Verbot von Weihnachtsmärkten. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes in München hat heute die zugrunde liegende Vorschrift in § 10 Abs. 3 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) zur Untersagung von Jahres- und Weihnachtsmärkten als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und einen Eilantrag der Veranstalterin des Regensburger Weihnachtsmarkts "Thurn und Taxis" abgelehnt.

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