In Bayern bleibt es bis auf Weiteres beim Verbot von Weihnachtsmärkten. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes in München hat heute die zugrunde liegende Vorschrift in § 10 Abs. 3 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) zur Untersagung von Jahres- und Weihnachtsmärkten als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und einen Eilantrag der Veranstalterin des Regensburger Weihnachtsmarkts "Thurn und Taxis" abgelehnt.
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