Ein funktionierendes Umgangsmodell, das dem konstant geäußerten Willen der Kinder entspricht, ist nicht zugunsten eines Wechselmodells bei mangelnder Kommunikations-Kooperationsbereitschaft abzuändern. Die hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Ein den Kindern "aufgedrängter" Umgang könne als Belastung empfunden werden und deren Verhältnis zum umgangsberechtigten Elternteil negativ beeinflussen.
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