Mittwoch, 4.5.2022
Web-Individualschule ohne Anspruch auf zentralen Prüfungsort für Externenprüfung

Die Web-Individualschule in Bochum hat keinen Anspruch darauf, die Jugendlichen aus anderen Bundesländern, die von ihren Lehrkräften im Online-Unterricht betreut werden, in Nordrhein-Westfalen zentral an ein- und demselben Prüfungsort an der Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) teilnehmen zu lassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am 02.04.2022 auf die Beschwerde der zum Verfahren beigeladenen Web-Individualschule gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg, das den Eilantrag eines Jugendlichen aus Baden-Württemberg abgelehnt hatte, entschieden.

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