Mittwoch, 24.3.2021
Wassergebühren in Kassel müssen erneut überprüft werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen einen Wassergebührenbescheid der Stadt Kassel an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. In dem Verfahren ging es insbesondere um die Frage, ob in der Gebührenkalkulation eine sogenannte Konzessionsabgabe nach dem Energiewirtschaftsgesetz für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege durch die Wasserleitungen berücksichtigt werden darf. Die Bundesrichter haben die Auslegung des VGH zum bundesrechtlichen Preisrecht beanstandet.

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