Montag, 29.11.2021
Waschanlagen-Betreiber haftet nicht immer für Schäden am Auto

Einen Fahrzeugschaden, der beim Betrieb einer Waschanlage entstanden ist, muss der Anlagenbetreiber zwar normalerweise ersetzen. Weist er aber nach, dass die Beschädigung für ihn trotz größtmöglicher, "pflichtgemäßer" Sorgfalt nicht zu vermeiden war, so haftet er ausnahmsweise nicht. Dann bleibt der Fahrzeughalter auf seinem Schaden sitzen, wie das Landgericht Frankenthal (Pfalz) jetzt in einem Fall entschieden hat.

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