Dienstag, 19.10.2021
Urteil gegen "Waldläufer von Oppenau" rechtskräftig

Die Verurteilung des als Waldläufer von Oppenau bekannt gewordenen Mannes wegen Geiselnahme, Waffendelikten und gefährlicher Körperverletzung sowie weiteren Delikten zum Nachteil von Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten am 06.20.2021 als unbegründet verworfen.

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Montag, 22.2.2021
Haftstrafe für "Waldläufer von Oppenau" – Revision angekündigt

Der Fall hielt Deutschland im vergangenen Sommer in Atem: Ein Mann war mit vier Polizeiwaffen im Schwarzwald untergetaucht. Nun ist der 32-Jährige sogenannte "Waldläufer von Oppenau" verurteilt worden. Doch ist er wirklich ein Geiselnehmer, wie das Landgericht Offenburg meint? Die Verteidigung sagt nein – und will den Bundesgerichtshof einschalten.

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