Mittwoch, 10.3.2021
"Wahl-O-Mat" muss Einzelbewerber nicht berücksichtigen

Im "Wahl-O-Mat", der Wahlentscheidungshilfe der Bundeszentrale für politische Bildung für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14.03.2021, müssen die politischen Thesen von Einzelbewerbern nicht berücksichtigt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Bundeszentrale dürfe sich bei der Auswahl der Informationen von der Relevanz für die Mehrheit der Anwender leiten lassen, entschied das Gericht.

Mehr lesen