Donnerstag, 10.3.2022
Konstrukteur-Erbin ist nicht an wirtschaftlichem Erfolg des VW-Käfer zu beteiligen

Die Erbin eines früheren Karosseriekonstrukteurs der Porsche AG ist mit ihrem Begehren, am wirtschaftlichen Erfolg des VW-Käfers angemessen beteiligt zu werden, gescheitert. Das Oberlandesgericht Braunschweig verneinte in Übereinstimmung mit der Vorinstanz einen solchen Anspruch. Schon die Urheberschaft des Vaters für die äußere Form des Käfers habe die Erbin nicht nachweisen können. Aber selbst wenn dies gelungen wäre, hätte das Gericht die Schutzfähigkeit verneint.

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