Die Erbin eines früheren Karosseriekonstrukteurs der Porsche AG ist mit ihrem Begehren, am wirtschaftlichen Erfolg des VW-Käfers angemessen beteiligt zu werden, gescheitert. Das Oberlandesgericht Braunschweig verneinte in Übereinstimmung mit der Vorinstanz einen solchen Anspruch. Schon die Urheberschaft des Vaters für die äußere Form des Käfers habe die Erbin nicht nachweisen können. Aber selbst wenn dies gelungen wäre, hätte das Gericht die Schutzfähigkeit verneint.
Mehr lesen