Donnerstag, 25.1.2024
Kir­chen­kreis muss schwerbehinderten Bewerber nicht einladen

Ein evangelischer Kirchenkreis ist kein öffentlicher Arbeitgeber und daher nach Ansicht des BAG auch nicht dazu verpflichtet, Schwerbehinderte zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Das Gericht verneinte die Diskriminierung eines schwerbehinderten Mannes, der sich erfolglos beworben hatte.

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Donnerstag, 18.1.2024
Schwerbehinderung: Ersatztermin für Bewerbungsgespräch

Ein öffentlicher Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, einem schwerbehinderten Menschen einen Ersatztermin anzubieten, wenn dieser nicht zum Vorstellungsgespräch kommen kann. Laut BAG genügt es, wenn es hierfür einen gewichtigen Grund gibt und die Durchführung dem Arbeitgeber zumutbar ist.

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Freitag, 19.11.2021
Einladung eines Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespräch

Allein die Tatsache, dass die schriftliche Einladung zu einem Vorstellungsgespräch einem schwerbehinderten Bewerber nicht zugegangen ist, stellt keine Benachteiligung aufgrund seiner Behinderung dar. Laut Bundesarbeitsgericht ist davon erst auszugehen, wenn der Arbeitgeber nicht alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um für einen ordnungsgemäßen und fristgerechten Zugang der Einladung zu sorgen. Dabei treffe den Arbeitgeber in der Regel eine sekundäre Darlegungslast.

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Freitag, 30.4.2021
Einladung schwerbehinderten Bewerbers trotz verpasster Mindestnote?

Die Frage, ob ein schwerbehinderter Bewerber mit seiner Entschädigungsklage Erfolg hat, weil er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, muss noch einmal geprüft werden. Das Bundesarbeitsgericht verwies die Sache zurück, weil der Bewerber zwar im Hochschulabschluss nicht die vorausgesetzte Mindestnote 2,0 erreicht hatte, aber noch unklar ist, ob im Gegensatz zum Kläger andere Bewerber mit schlechteren Noten als 2,0 zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden.

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Freitag, 26.6.2020
Schwerbehinderter muss bei Bewerbung auf zwei gleiche Stellen nur einmal eingeladen werden

Ein schwerbehinderter Bewerber, der sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber intern auf zwei Stellen mit identischem Anforderungsprofil bewirbt, muss nur einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn das Auswahlverfahren nach identischen Kriterien durchgeführt wird und eine Vertreterin der für die Besetzung beider Stellen zuständigen Regionaldirektion den jeweils gebildeten Auswahlkommissionen angehört. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am 25.06.2020.

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