Der Bundesgerichtshof hat die Wahl fast des gesamten Vorstands der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für ungültig erklärt – darunter auch die des bisherigen Präsidenten Herbert P. Schons. Damit hat er eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Anwaltsgerichtshofs bestätigt. Sein Rechenschaftsbericht auf einer Kammerversammlung im Wahljahr 2017 verstieß demnach gegen das Neutralitätsgebot.
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