Stellt sich nach einem Verkehrsunfall heraus, dass nicht alle geltend gemachten Schäden an dem Fahrzeug auf den Unfall zurückzuführen sind, sondern dass es sich teilweise um nicht reparierte Vorschäden handelt, kann dies zum Verlust des gesamten Schadensersatzanspruchs führen. Das hat das Landgericht Frankenthal kürzlich entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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