Donnerstag, 29.7.2021
Keine Linienverkehrsgenehmigung ohne ausreichenden Schulverkehr

Die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung kann versagt werden, wenn der beantragte Verkehr den Anforderungen des einschlägigen Nahverkehrsplans zum Schulverkehr nicht entspricht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Das klagende Unternehmen hatte in seinen Planungen nicht alle notwendigen Heimfahrten nach Beendigung des Nachmittagsunterrichts angeboten. 

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