Die Stadt Karlsruhe muss den vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle in der Stadt ermöglichen. Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hat heute dem Antrag einer Spielhallenbetreiberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen. Die wirtschaftlichen Folgen für die Betreiberin bis hin zur möglichen Existenzvernichtung seien schwerwiegender als die Gefahren für die Ziele der Stadt Karlsruhe bei einem vorübergehenden Weiterbetrieb.
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