Montag, 22.3.2021
Sturz bei Wohnzimmer-Dekorierung für Weiberfastnacht kein Arbeitsunfall

Dekoriert ein ehrenamtlicher Ortsbürgermeister sein häusliches Wohnzimmer anlässlich des "Weibersturms" an Weiberfastnacht, steht er dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Trier entschieden und eine Klage abgewiesen. Eine versicherte Vorbereitungshandlung sei mangels Notwendigkeit des Schmückens für den "Weibersturm" zu verneinen.

Mehr lesen