Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet müssen sich nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vierzehn Tage absondern, auch wenn sie einen vollständigen SARS-CoV-2 Impfschutz haben. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 16.06.2021 entschieden und den Eilantrag eines aus Brasilien zurückgekehrten Ehepaars abgelehnt.
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