Dienstag, 16.2.2021
DAV gegen Vielklägergebühr in sozialgerichtlichen Verfahren

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich gegen einen im Bundesrat eingebrachten Antrag des Landes Hessen ausgesprochen, der die Einführung einer "Vielklägergebühr" in sozialgerichtlichen Verfahren vorsieht. Laut Antrag soll als Vielkläger angesehen werden, wer innerhalb der letzten zehn Jahre bereits zehn oder mehr Verfahren in einem Land angestrengt hat. Der DAV kritisiert bereits die Grundannahme als fehlerhaft und das Vorhaben selbst als unnötig. Dabei dürfe nicht übersehen werden, dass sozialgerichtliche Klagen auch durchaus Erfolg haben.

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