Der Bundesrat billigte am 18.09.2020 Änderungen im Telemediengesetz, die der Bundestag Anfang Juli 2020 zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht verabschiedet hatte. Werden ihnen rechtswidrige Inhalte gemeldet, müssen Video-Sharing-Plattformen ein Verfahren zu Prüfung und Abhilfe haben. Außerdem dürfen sie Nutzerdaten nicht kommerziell nutzen.
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