Mittwoch, 1.12.2021
Verwertung von Markenrechten und Internetdomains ist gewerbliche Tätigkeit

Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar mit der Folge, dass in diesem Bereich erzielte Verluste einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Das FG hat aber zur Fortbildung des Rechts die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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