Montag, 1.3.2021
Eilantrag gegen Düsseldorfer "Verweilverbot" erfolglos

Ein Düsseldorfer Bürger hatte mit seinem Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf vom 24.02.2021, mit der diese das Verweilen in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes zu bestimmten Zeiten untersagt, keinen Erfolg. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Bedeutung des zu schützenden Rechtsguts der Gesundheit der Bevölkerung während der noch andauernden Pandemie überwiege gegenüber privaten Interessen.

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