Montag, 16.11.2020
Schenkungsteuer: Geleistete Anzahlungen gehören nicht zum Verwaltungsvermögen

Auf Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens geleistete Anzahlungen wirken sich nicht schädlich auf die Berechnung der Verwaltungsvermögensquote aus. Dies hat das Finanzgericht Münster am 22.10.2020 entschieden. Nur auf Geld gerichtete Forderungen seien "andere Forderungen" im Sinn des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz 1 ErbStG a. F. Das FG hat aber die Revision zugelassen.

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