Freitag, 18.11.2022
Bank darf keine Strafzinsen für Spareinlagen verlangen

Klauseln der Commerzbank, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, benachteiligen Kunden unangemessen und dürfen nicht verwendet werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main am Freitag klargestellt. Geklagt hatte in dem Fall die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie beanstandete Bestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis beziehungsweise dem Preisaushang der Bank, die ein Entgelt von 0,5% p.a. auf Einlagen in Sparkonten vorsahen.

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Dienstag, 16.11.2021
Keine Verwahrentgelte bei Giro- und Tagesgeldkonten

Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Das hat das Landgericht Berlin auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparda-Bank Berlin entschieden und entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis für unzulässig erklärt. Das Gericht verpflichtete das Kreditinstitut, allen betroffenen Kunden und Kundinnen die unrechtmäßig erhobenen Beträge zu erstatten.

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