Mittwoch, 14.4.2021
Verfassungsbeschwerde gegen Anhalten eines Briefes durch JVA erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Ex-Häftlings gegen die Zurückhaltung eines Briefes an seine Ex-Verlobte durch die Justizvollzugsanstalt stattgegeben. Der überwachte Briefverkehr eines Strafgefangenen unterfalle dem Schutz der vertraulichen Kommunikation, sodass die Justizvollzugsanstalt einen Brief nicht ohne Weiteres unter Berufung auf die Sicherheit und Ordnung der Anstalt zurückhalten dürfe.

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