Im Streit zwischen den Asklepios Kliniken und dem Landkreis Goslar hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Berufung des Landkreises zurückgewiesen. Der Antrag, die Beklagte zu verurteilen, die Krankenversorgung am Standort Clausthal-Zellerfeld sicherzustellen sowie die Standortsicherung zu bewirken, sei zu unbestimmt und daher unzulässig, entschied das OLG am Donnerstag. Auch ein Anspruch auf eine Vertragsstrafe bestehe nicht.
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