Wenn ein Rechtsanwalt in zahlreichen von ihm geführten Verfahren Richterinnen und Richter als befangen ablehnt, dann spricht einiges dafür, dass das prozessuale Recht des
§ 42 ZPO missbräuchlich eingesetzt wird. Eine Handelskammer des
Landgerichts Itzehoe fand nun einen kreativen Weg, aus kurzfristig gestellten Ablehnungsgesuchen folgende Vertagungen zu vermeiden.
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