Die DB Netz AG als Betreiberin des bundesweiten Schienennetzes haftet einem Bahnunternehmen auf Schadensersatz, wenn sie diesem angemietete Trassen schuldhaft verspätet bereitstellt und dem Bahnunternehmen in der Folge von seinem Auftraggeber die Vergütung wegen Unpünktlichkeit gekürzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, aber die Revision zugelassen.
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