Dienstag, 2.8.2022
Fluggesellschaft haftet für Verspätung von Partnerunternehmen

Ein Fluggast, der eine Reise mit mehreren Teilflügen bei einer Luftfahrtgesellschaft bucht, kann diese auch dann wegen Verspätung in Anspruch nehmen, wenn der Fehler nicht von ihr zu vertreten ist. Der Bundesgerichtshof betonte, dass solche Reisen – wenn sie auf einer einzelnen Buchung beruhen – als Einheit zu betrachten sind. Die betroffene Fluggesellschaft könne anschließend das für den Fehler verantwortliche Unternehmen in Regress nehmen.

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Mittwoch, 11.8.2021
Rail & Fly als Bestandteil einer Pauschalreise

Gewinnt ein Kunde anhand der Werbeunterlagen den Eindruck, dass beim Start der Bahntransfer zum Flughafen eine Eigenleistung der Reiseveranstalterin ist, haftet sie auch für die Verspätung eines Zugs. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass insbesondere das Angebot eines Zug-zum-Flug-Pakets, das im Pauschalpreis inbegriffen ist, zu dem berechtigten Eindruck des Reisenden führt, dass es sich um einen eigenen Service des Unternehmens handelt.

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Montag, 12.10.2020
Flugverspätung – Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten

Eine Fluggesellschaft muss ihren Gästen nach einer mindestens zweistündigen Verspätung Informationen über die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche aushändigen. Tut sie das nicht, muss sie die Kosten ersetzen, die durch ein erstes Anwaltsschreiben entstehen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.09.2020 entschieden.

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