Mittwoch, 18.1.2023
Betriebsschließungsversicherung muss für zweiten Lockdown zahlen

Verweisen Versicherungsbedingungen nur auf im IfSG genannte Krankheiten, beschränkt sich das Leistungsversprechens nicht auf den Rechtszustand im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dies hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch klargestellt. Einer Hotelbetreiberin aus Niedersachsen können daher Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen des "zweiten Lockdowns" zustehen, da Corona zu diesem Zeitpunkt im IfSG namentlich genannt wurde. Hingegen ist der Versicherer nicht verpflichtet, eine Entschädigung aus Anlass der Betriebsschließung während des sogenannten ersten Lockdowns zu zahlen.

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