Montag, 22.3.2021
Verschlüsselungsmethode des beA gebilligt

Der Bundesgerichtshof hat die Verschlüsselungstechnik des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) gebilligt. Sie sei "sicher im Rechtssinne", befand der Anwaltssenat in einer heute verkündeten Entscheidung, und genüge damit auch den besonderen Anforderungen an die Vertraulichkeit der Anwaltskommunikation.

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