Montag, 29.3.2021
Wegen Corona vorgezogenes Praktisches Jahr für Medizinstudierende rechtmäßig

Die Verschiebung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (sogenanntes M2-Examen) und das Vorziehen des Praktischen Jahres durch die "Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verstößt voraussichtlich nicht gegen die Grundrechte der betroffenen Medizinstudierenden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit mehrere Eilanträge abgelehnt.

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