Mittwoch, 20.1.2021
Erzbistum muss Presse keine Auskunft zu Vermögensanlage geben

Das Erzbistum Köln ist presserechtlich nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wie es sein Vermögen anlegt – selbst, wenn es um Einnahmen aus Kirchensteuern geht. Behörden seien nach dem Landespressegesetz zwar verpflichtet, der Presse die zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen, so das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster. Das Erzbistum handele bei der Verwaltung seines Vermögens jedoch nicht als Behörde in diesem Sinne.

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