Dienstag, 21.12.2021
Befugnisse des Insolvenzverwalters bei Vermögensverschiebung

Wer als Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Vermögen verschiebt, kann von seinem Insolvenzverwalter nicht auf Zahlung verklagt werden. Der Bundesgerichtshof machte deutlich, dass der Verwalter während des laufenden Verfahrens bereits Inhaber des gesamten schuldnerischen Vermögens ist, das er im Wege der Zwangsvollstreckung herausverlangen könne. Nur gegen Dritte könne er Zahlungsklage erheben.

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