Freitag, 17.6.2022
Vollstreckungsmaßnahmen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge rechtmäßig

Ein Mann aus Borken in Nordrhein-Westfalen, der wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge zur Erzwingung der Vermögensauskunft für ein halbes Jahr inhaftiert war, ist mit seinen Klagen gegen die Stadt Borken und gegen den WDR gescheitert. Das Verwaltungsgericht Münster wies die Klagen wegen diverser Zulässigkeitsmängel ab. Im Übrigen sei nicht ersichtlich, dass die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge nicht erfüllt gewesen seien, so das Gericht.

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