Eine französische Spielervermittler-Agentur ist mit ihrer Klage gegen einen Fußball-Bundesligisten auf Zahlung einer Vergütung in Höhe von 250.000 Euro auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Freitag die Berufung zurückgewiesen. Die Spielervermittlerin habe nach dem Wechsel des Fußballprofis zu einer anderen Agentur nicht mehr am Vertragsschluss mit dem Verein mitgewirkt, heißt es in der Begründung.
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