Dienstag, 27.4.2021
Vermietungsportal muss Stadt Köln Auskunft über private Unterkünfte erteilen

Die Stadt Köln erhebt auf der Grundlage einer Satzung eine sogenannte Kulturförderabgabe (Übernachtungsteuer). Ein Onlineportal muss der Stadt Köln nun Auskunft über die bei ihm registrierten privaten Beherbergungsbetriebe für das Stadtgebiet erteilen, so dass die Stadt diese bei der Übernachtungsteuer einbeziehen kann. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun bestätigt.

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