Dienstag, 30.6.2020
Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen verfassungsgemäß

Die Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen im Sinne von §15b EStG ist nicht verfassungswidrig. Die Beschränkung der Verlustverrechnung berühre zwar den Grundsatz der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Diese Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Steuerstundungsmodelle sei aber aus Gründen der Missbrauchsabwehr und zur Lenkung des Investitionsverhaltens der Steuerpflichtigen gerechtfertigt, so das Finanzgericht Hamburg. Die Revision gegen das Urteil vom 20.02.2020 wurde zugelassen, aber nicht eingelegt.

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