Freitag, 18.11.2022
Verjährungsbeginn einer Vertragsstrafe nach "Hamburger Brauch"

Bei einem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach "Hamburger Brauch" beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist nicht schon mit der Zuwiderhandlung, sondern erst, wenn der Gläubiger den Anspruch geltend macht. Dies erfordert laut Bundesgerichtshof, dass er die Höhe der vom Schuldner verwirkten Vertragsstrafe festgelegt hat und der Anspruch damit fällig geworden ist.

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Dienstag, 15.11.2022
Beginn der regelmäßigen Verjährung bei fehlerhafter Anlageberatung

Verlässt sich ein Anleger auf Auskünfte des insolventen Finanzdienstleisters, sein erworbenes Gold sei "insolvenzfest", spricht dies gegen eine den Verjährungsbeginn auslösende Kenntnis einer Pflichtverletzung. Der Bundesgerichtshof hat betont, dass das reine Wissen um die tatsächlichen Vorgänge dem Laien keine Einschätzung der rechtlichen Lage ermöglicht.

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