Donnerstag, 18.3.2021
Jahrzehntelange Beobachtung eines Juristen durch Verfassungsschutz rechtswidrig

Die Beobachtung des Juristen und Publizisten Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz von 1970 bis 2008 war rechtswidrig. Diese Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Münster hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Ausreichende Anhaltspunkte für eine Überwachung müssten vor Beginn der Maßnahme vorliegen und dürften nicht wie in diesem Fall erst durch diese selbst geschaffen werden.

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