Donnerstag, 8.9.2022
Kein Ausschluss eines Vergabeangebots mit Einbindung eines US-Hosting-Diensts

Die Anbieterin eines digitalen Entlassmanagements für Patienten ist nicht allein deswegen aus einem kommunalen Vergabeverfahren auszuschließen, weil sie die luxemburgische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Unternehmens als Hosting-Dienstleisterin einbinden will. Die Auftraggeber dürften sich auf die Zusagen der Anbieterin verlassen, dass die Daten ausschließlich in Deutschland verarbeitet und in kein Drittland übermittelt würden, so das Oberlandesgericht Karlsruhe.

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