Freitag, 4.11.2022
Unzulässige Verbindung von Strafverfahren durch Vereinbarung

Ein Strafverfahren, das bei einem Amtsgericht rechtshängig ist, kann nicht einfach per Vereinbarung zwischen den beteiligten Gerichten von einem Landgericht in einem anderen Gerichtsbezirk übernommen werden. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil, das auf einer solchen Übernahme beruhte, auf, und gab das Verfahren an das ursprüngliche Amtsgericht zurück. Die Rechtshängigkeit beim Amtsgericht sei nie weggefallen.

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Dienstag, 10.11.2020
Fehlender Übernahmebeschluss bildet Verfahrenshindernis

Vergisst eine Strafkammer, die Übernahme eines bereits eröffneten amtsgerichtlichen Verfahrens förmlich zu beschließen, ist das Landgericht sachlich unzuständig. Ein bloßer Vermerk des Kammervorsitzenden kann diesen Beschluss nicht ersetzen. Das Strafverfahren bleibt dann beim Amtsgericht, wie der Bundesgerichtshof am 21.10.2020 entschieden hat.

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