Freitag, 23.7.2021
"Hells Angels"-Vereinsgelände durfte sichergestellt werden

Das frühere Vereinsgelände des verbotenen "Hells Angels Motorradclubs Bonn" durfte als Teil des Vereinsvermögens sichergestellt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz heute entschieden. Das Gericht sah es als unproblematisch an, dass das Gelände im Privateigentum Dritter gestanden hatte. Der Vermögensbegriff sei hier im Interesse der effektiven Gefahrenabwehr nicht im eigentumsrechtlichen, sondern im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen.

Mehr lesen