Dienstag, 27.6.2023
Verbotener Salafisten-Verein leugnet Terrorfinanzierung vor BVerwG

Im Verfahren wegen des Verbots des Salafisten-Vereins "Ansaar International" und anderer Organisationen haben die Vereine vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine bewusste finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen zurückgewiesen. Man habe Hilfsprojekte ausschließlich in Gebieten organisiert, die nicht von Terrorgruppen kontrolliert worden seien, betonten am 27.06.2023 die Anwälte der Vereine.

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Freitag, 19.5.2023
Bayern muss an Verein überlassenes beschlagnahmtes Grundstück herausgeben

Wer einem Verein ein Grundstück überlässt, kann sich gegen die mit einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung verbundene Beschlagnahme- und Einziehungsanordnung nur dann erfolgreich wehren, wenn er geltend macht, dass er durch die Überlassung die verfassungswidrigen Bestrebungen des Vereins nicht vorsätzlich gefördert hat. Der Vorsatz muss sich laut Bundesverwaltungsgericht auf alle objektiven Merkmale, also auch auf die Überlassung beziehen.

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Donnerstag, 15.12.2022
Vereinsverbot für "Deutsche Libanesische Familie e.V." bestätigt

Das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot des Vereins "Deutsche Libanesische Familie e.V." als Ersatzorganisation des im Jahr 2014 verbotenen Vereins "Waisenkinderprojekt Libanon e.V." (WKP e.V.) ist rechtmäßig. Der Verein sammle Spenden für die gewaltbereite Hizb Allah im Libanon, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

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Mittwoch, 14.9.2022
Rockerähnliche Gruppierung "United Tribuns" verboten

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat mit Wirkung vom heutigen Tag die rockerähnliche Gruppierung "United Tribuns" verboten. Damit werden der Gesamtverein sowie die 13 "Chapter" als Teilorganisationen aufgelöst, das Vereinsvermögen wird beschlagnahmt und unterliegt der Einziehung. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts sind von dem Verbot knapp 100 Mitglieder in Deutschland betroffen.

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Donnerstag, 1.9.2022
Neonazi-Gruppe "Nordadler" bleibt verboten

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen das Verbot der rechtsextremistischen Gruppierung "Nordadler" durch den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) abgewiesen. Der Mann, der den Prozess angestrengt hatte, bestritt vehement, dort Mitglied gewesen zu sein. Dann aber, so die Leipziger Richter, könne er sich auch nicht dagegen wehren.

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Freitag, 1.10.2021
Verein "Hells Angels MC Concrete City“ weiterhin verboten

Das Verbot des Vereins "Hells Angels MC Concrete City" durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Innenministeriums, wonach die Vereinstätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufe. Es stellte insbesondere auf die Beteiligung der Mitglieder an zwei Massenschlägereien in Erkrath-Hochdahl im Jahr 2016 ab.

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Montag, 12.7.2021
Bundesinnenminister verbietet Rockergruppe Bandidos

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat heute die Rockergruppe "Bandidos MC Federation West Central" verboten. Zweck und Tätigkeit des Vereins einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland liefen den Strafgesetzen zuwider, so das Ministerium. Das Vereinsvermögen werde beschlagnahmt und unterliege der Einziehung. Von dem Verein gehe eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus.

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Dienstag, 1.12.2020
Seehofer verbietet Neonazi-Gruppe "Wolfsbrigade 44"

Mit der "Wolfsbrigade 44" hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erneut eine Neonazi-Vereinigung verboten. Das teilte das Bundesinnenministerium am 01.12.2020 mit. Seehofer erklärte: "Eine Vereinigung, die Hass sät und für die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates eintritt, hat in unserem Land keinen Platz."

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Freitag, 25.9.2020
Verbot der Vereinigung "Combat 18 Deutschland" bleibt vollziehbar
Der Antrag der rechtsextremistischen Vereinigung "Combat 18 Deutschland" auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen ihr Verbot und ihre Auflösung hat keinen Erfolg. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage habe ergeben, dass davon auszugehen ist, dass sich die Antragstellerin gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und damit jedenfalls einen Verbotsgrund erfüllt. Mehr lesen