Montag, 16.11.2020
Maskenpflicht in "Verdichtungszonen" des Rems-Murr-Kreises rechtswidrig

Viele der seit Inkrafttreten der Beschränkungen vom 02.11.2020 geltenden Corona-Maßnahmen wurden in Eilverfahren gerichtlich bestätigt. Dagegen war der Eilantrag gegen die Maskenpflicht in sogenannten Verdichtungszonen des Rems-Murr-Kreises erfolgreich. Die zugrunde liegende Allgemeinverfügung des Kreises sei voraussichtlich rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Kreis habe nicht dargelegt, dass die Ausweitung der Maskenpflicht erforderlich sei.

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