Freitag, 18.12.2020
Unionswidriges Gesetz bleibt wirksam

Die kurze Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche nach deutschem Recht verstößt zwar eindeutig gegen die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, lässt sich aber nicht unionskonform auslegen. Daher bleibt sie dem Bundesgerichtshof zufolge wirksam, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung trifft.

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