Montag, 31.1.2022
Verbotenes Autorennen auch bei Fahrt hintereinander

Ein verbotenes Kfz-Rennen ist auch dann gegeben, wenn die Beteiligten eine Strecke zweimal fahren, wobei jeweils ein anderer führt – um dann die gefahrenen Geschwindigkeiten miteinander zu vergleichen. Der Bundesgerichtshof befand, dass auch in diesem Fall ein Wettbewerb gegeben ist, der die Verkehrssicherheit entscheidend gefährdet. Allerdings führe die Teilnahme an dem Rennen nicht ohne Weiteres zur Zurechnung von Unfallschäden als Erfolgsqualifikation.

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