Mittwoch, 24.6.2020
Fußballverein haftet für Fan-Pyrotechnik

Im Streit zwischen dem Fußball-Drittligisten FC Carl Zeiss Jena und dem DFB um eine Verbandsstrafe von 25.000 Euro für das Abbrennen von Pyrotechnik durch Fans ist der Verein vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gescheitert. Das OLG bestätigte am 23.06.2020 die Schiedsgerichtsabrede zwischen den Parteien als wirksam und entschied, dass die Haftung eines Fußballvereins für das Abbrennen von Pyrotechnik seiner Anhänger nicht gegen den ordre public verstößt. Der Verein kann noch Rechtsbeschwerde beim BGH einlegen.

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