Ein biologischer Vater ist nur dann berechtigt, die (rechtliche) Vaterschaft des Ehemanns der Mutter oder eines anderen Mannes, der die Vaterschaft anerkannt hat, zu beseitigen, wenn keine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind besteht. Dies hat das
Oberlandesgericht Hamm unter Verweis auf die insoweit eindeutige gesetzliche Regelung in
§ 1600 BGB entschieden.
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