Donnerstag, 3.12.2020
Auch unwilliger Vater zu Umgang mit Kindern verpflichtet

Ein getrenntlebender Vater ist auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, mit dem eine gesetzliche Verpflichtung der Eltern zum Umgang korrespondiert. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat deshalb die Beschwerde eines Vaters zurückgewiesen, der sich beruflich zu stark eingespannt sah.

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