Dienstag, 6.7.2021
Notwendiger Inhalt eines Berufungsurteils

Ein Berufungsurteil muss stets zu erkennen geben, welches Ziel die Parteien mit ihrem Rechtsmittel verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen. Laut Bundesgerichtshof müssen die Berufungsanträge dabei zumindest sinngemäß wiedergegeben werden. Fehlten solche Darstellungen, sei das Urteil von Amts wegen aufzuheben und zurückzuverweisen.

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