Mittwoch, 9.11.2022
Urteil gegen "Kannibalen von Pankow" rechtskräftig

Der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Angeklagten verworfen. Da die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Berlin keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe und auch seine Verfahrensbeanstandungen ohne Erfolg geblieben seien, sei das Urteil nun rechtskräftig, teilte der BGH heute mit. Der Angeklagte aus Berlin-Pankow hatte in seiner Wohnung sein Opfer getötet, zerstückelt und teilweise verspeist.

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