Mittwoch, 16.11.2022
Urlaubsstunden bei Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen

Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht entschied am Mittwoch, dass die Regelung anderenfalls geeignet wäre, den Mitarbeiter von der Inanspruchnahme des Urlaubs abzuhalten.

Mehr lesen